Fahrzeuge der Klasse A1 mit dem Autoführerschein fahren
Wer einen Autoführerschein Klasse B seit mindestens 5 Jahren besitzt darf ohne Prüfung ein Motorrad der Klasse A1 (125ccm) fahren.
Voraussetzung:
- Mindestalter 25 Jahre
- 5 Jahre im Besitz des Autoführerscheins
- Ausbildung in der Fahrschule
Ausbildung:
- Theorieausbildung: 4 Stunden Theorie Motorradunterricht
- Praxisausbildung: 5x Praxisunterricht (jeweils 90
Minuten / also 10 Fahrstunden zu 45 Minuten)
- Prüfung: keine Theorie- oder Praxisprüfung
Aber Achtung:
Dieses Recht gilt nur innerhalb Deutschlands. Fahrten ins Ausland sind nicht erlaubt. Ein Aufstieg von A1 auf A2 nach § 15 FeV ist nicht möglich.
FAHRSCHULE "beim Gerd"
Inh. Sven Dressel
Postanschrift:
Walter-Schäffler-Str. 10, 96257 Redwitz a.d.Rodach,
Tel.: 09574 / 1228 Mobil: 0172 / 833 1228