Handicapausbildung

Handgas & Handbremse
Pedalerhöhungen
Drehknauf mit Blinker Bedienung; Licht; Hupe
Linksgas

Mobil mit Behinderung


Körperliche Mängel und Beeinträchtigungen müssen nicht den Verzicht auf den Führerschein bedeuten. Viele Behinderungen lassen es zu - zum Teil mit Hilfsmitteln und Zusatzeinrichtungen - ein Kraftfahrzeug sicher zu führen. Der Führerschein bedeutet für viele körperbehinderte Menschen ein Stück Unabhängigkeit und Mobilität.

 

Auch ein Arbeitsplatz kann u. U. mit dem eigenen Fahrzeug besser erreicht werden. Die Mitarbeiter/innen der Fahrschule “beim Gerd” bemühen sich um eine ruhige, qualifizierte und dennoch zwanglose Ausbildung. Die Räume der Fahrschule sind behindertenfreundlich. Auch für Rollstuhlfahrer/innen ist die Fahrschule gut erreichbar. Sie hat eine breite Eingangstür. Im Theorie-Unterricht gibt es genügend Platz auch mehrere Rollstühle in die Sitzordnung zu integrieren.

Behinderten-Ausbildung der Fahrschule “beim Gerd” bedeutet:

  • Behindertengerechte Fahrzeuge und Räumlichkeiten Umfassende Beratung auch über technische Kfz-Hilfen, behördliche und medizinische Voraussetzungen Direkte Abrechnung mit den Kostenträgern Verbandsfahrschule Zusammenarbeit mit Behörden, Arbeitsämtern

 


Behinderten-Ausbildung der Fahrschule “beim Gerd” umfasst:


  • Führerscheinausbildung in Theorie und Praxis Umschulung von Führerscheininhaber / innen auf ein Behindertenfahrzeug Vorbereitung von notwendigen Begutachtungen umfassende Beratung in allen Fragen um den Führerschein, Behörden Angelegenheiten, bei möglichen Anträgen für die Kostenträger, bei technischen Kfz-Hilfen und Fahrzeugbeschaffung Nachschulungskurse im Rahmen des Führerschein auf Probe für Behinderte Seminare zum Punkteabbau


  • Bedienung von Gas und Bremse und Blinker mit der rechten Hand


  • Gaspedal Verlegung von rechts nach links


Wer kann einen Führerschein beantragen?

  • Die Entscheidung, ob ein Führerschein erworben werden darf obliegt der Zulassungsstelle. Grundlage einer jeden Entscheidung ist ein fachärztliches Gutachten. Die Behörde kann weitere Gutachten, z. B. Ein medizinisch-psychologisches oder das eines Gutachters für den Kraftfahrzeugverkehr verlangen. Häufig wird der Führerschein mit Auflagen und Beschränkungen versehen, z. B. Automatik-Fahrzeug, zusätzliche Spiegel, Spezialeinrichtungen zum Lenken, Blinken, Gas geben und Bremsen.

 

Finanzielle Hilfen
Es gibt u. U. die Möglichkeit, Zuschüsse zum Erwerb des Führerscheins zu erhalten. Wenn die Fahrerlaubnis zur Berufsausübung, Berufsausbildung oder aus anderen beruflichen Gründen notwendig ist, übernimmt evtl. Der Träger der Rentenversicherung, die Berufsgenossenschaft oder das Arbeitsamt die Kosten. Bei anderen Gründen kann es finanzielle Hilfen über das Sozialamt oder die Hauptfürsorgestelle geben. Höhe und Art der Zuschüsse hängen aber jeweils vom Einzelfall ab. Wir sind gern Bereit, bei der Beantragung von Finanzhilfen zu beraten.


Wenn ein Führerschein vor der Behinderung erworben wurde!

Einige haben einen Führerschein erworben bevor sie körperbehindert wurden. Wir helfen gern bei der Umschulung auf ein entsprechen umgerüstetes Fahrzeug. Der ursprünglich erworbene Führerschein behält auch weiterhin seine Gültigkeit, wenn der Zulassungsstelle eine entsprechende Mitteilung gemacht wurde und ggf. Die erforderlichen Auflagen oder Beschränkungen eingetragen wurden. Bei der Abwicklung der notwendigen behördlichen Formalitäten können wir behilflich sein.

Share by: